Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN
168/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB
84935 eingetragenen Aeria Interactive GmbH, Neue Weyerstr. 6, 50676
Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Reto Krähenbühl, Kelleräckerstr. 27, CH-8967
Widen, Schweiz
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die
Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken
(§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis
zum 11.12.2023 einen Kostenvorschuss in Höhe von 900,00 EUR
bei der Zahlstelle Köln, Deutsche Bundesbank Filiale Köln
IBAN DE87370000000037001512 einzahlt, wird das Verfahren mangels
Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung der Verwalterin ist zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216
niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum
schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
70a IN 168/21
Amtsgericht Köln, 10.10.2023