Bonität | Handelsregister |

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Aeria Interactive GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Aeria Interactive GmbH
Adresse:   Neue Weyerstraße 6
50676 Köln
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 221 6306310
E-Mail: kontakt@produktkraft.de
Web: www.produktkraft.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 84935

Firmendaten:

Gründung: 20.07.2015 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen

Firmenzweck:

  die Vermarktung von Werbeflächen und die Vornahme der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Schlagwörter:   Werbung Vermarktung Werbeflächen

NACE-Branchencodes:

73.11 Tätigkeiten von Werbeagenturen

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 469.936.864 €

Anlagevermögen 424.645.496 €
Finanzanlagen 424.645.496 €
Umlaufvermögen 44.519.558 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.396.665 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.122.894 €
Summe Aktiva 469.936.864 €

Passiva — 469.936.864 €

Eigenkapital 377.206.714 €
Kapitalrücklage 231.539.756 €
Bilanzgewinn 145.641.958 €
Gewinnvortrag 134.445.210 €
Jahresüberschuß 11.196.749 €
Verbindlichkeiten 90.079.789 €
Summe Passiva 469.936.864 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2015: -975.963 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: -560.864 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: 40.556.851 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 49.305.655 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 4.548.953 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 40.104.316 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 59.902.170 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 11.196.749 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 319.014.128 €
  2017: 339.673.270 €
  2018: 379.150.275 €
  2019: 397.040.962 €
  2020: 365.937.417 €
  2021: 462.320.948 €
  2022: 498.751.517 €
  2023: 469.936.864 €

Jahresabschluss 30.09.2023
Aktiva gesamt: 469.936.864 €
  Anlagevermögen: 424.645.496 €
    Finanzanlagen: 424.645.496 €
  Umlaufvermögen: 44.519.558 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 15.396.665 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 29.122.894 €

Passiva gesamt: 469.936.864 €
  Eigenkapital: 377.206.714 €
    Kapitalrücklage: 231.539.756 €
    Bilanzgewinn: 145.641.958 €
      Gewinnvortrag: 134.445.210 €
      Jahresüberschuß: 11.196.749 €
  Verbindlichkeiten: 90.079.789 €

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Unternehmensinformation der Firma
Aeria Interactive GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Neue Weyerstraße 6 50676 Köln, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 20.07.2015 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.10.2020 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Vermarktung von Werbeflächen und die Vornahme der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Aeria Interactive GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 168/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84935 eingetragenen Aeria Interactive GmbH, Neue Weyerstr. 6, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reto Krähenbühl, Kelleräckerstr. 27, CH-8967 Widen, Schweiz



reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 11.12.2023 einen Kostenvorschuss in Höhe von 900,00 EUR bei der Zahlstelle Köln, Deutsche Bundesbank Filiale Köln IBAN DE87370000000037001512 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung der Verwalterin ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70a IN 168/21
Amtsgericht Köln, 10.10.2023
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