Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
HRB 33928:
Kurt-Industrierohrbau GmbH,
Duisburg,
Friedrich-Ebert-Straße 432, 47178 Duisburg. Das
Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene
Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese
Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur
Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung
von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht
Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich
in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes
abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung
eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.
3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Internetseite www.justiz.de . Der Widerspruch muss
spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht
Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der
Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen
Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die
Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss
die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die
Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese
Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll
begründet werden.