Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 30/23
14.08.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Konstantin Fromm, geboren am 23.03.1969,
Tischbergerstraße 3, 76887 Bad Bergzabern, Inhaber der Fa.
Fromm German Oil & Lubricant Technology e.K. (HRA 30495) (AG
Landau in der Pfalz, HRA 30495),
wird der Beschluss des Amtsgerichts Landau in der
Pfalz-Insolvenzgericht- vom 10.05.2023 dahingehend ergänzt,
dass der Schuldner in dem bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz
geführten Handelsregister unter HRA 30495 als Einzelkaufmann
eingetragen ist.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied
des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens
gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem
Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der
Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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Information auch in Papierform.