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810 IN 906/22 S-6-9 - Am 11.09.2023 um 12:52 Uhr
ist das Insolvenzverfahren Seneca Hausverwaltung GmbH,
Kurhessenstraße 121, 60431 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 98866),
vertreten durch:
Michael Weber, Oberursel, (Geschäftsführer),
eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Cristina Heymann,
Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0,
Fax: 06173/ 78 34 149, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet:
www.ra-amend.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 31.10.2023 bei
der Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die
Insolvenzverwalterin zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 12.12.2023,
09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313
Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem
Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des
schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der
Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der
Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den
§§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der
Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160
InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.09.2023