Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 156/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB
10656 eingetragenen PVP Verwaltungs GmbH, Lindenstr. 5, 16548
Glienicke, vertr. d. d. Gf.
ist am 29.07.2025, um 07:59 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Felix
Höpker, Rabinstr. 1, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände
seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird
verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
99 IN 156/25
Amtsgericht Bonn, 29.07.2025