Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 520/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
HRB 199799 eingetragenen ISARIOS Industriekapital AG,
Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch
den Vorstand Herrn Marcus Ernst
wird hinsichtlich eines Betrages in Höhe von EUR 324,62
EUR die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Gertrudenstraße 3, 20095
Hamburg bestellt.
Dem Insolvenzverwalter wird eine Vergütung in Höhe
von 44,43 EUR inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer bewilligt.
Diese Summe ist der Masse vorab zu entnehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 520/14
Amtsgericht Hamburg, 12.10.2023