Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Handelsregistersache der
TiBo Eisenflechterei GmbH
ergeben sich aus den mir vorliegenden Unterlagen
Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft vermögenslos
ist:
Antrag des Finanzamtes auf Löschung wegen
Vermögenslosigkeit, Nichterreichbarkeit der Gesellschaft und
des Geschäftsführers und Abmeldung des Gewerbes
Ich beabsichtige daher, die Gesellschaft wegen
Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG zu
löschen.
Ich bestimme eine Frist von einem Monat zur Geltendmachung
eines Widerspruchs gegen die Löschung, § 394 Abs. 2 S. 1
FamFG.
Weiter bitte ich Sie, mir binnen derselben Frist mitzuteilen,
ob die genannte Gesellschaft noch Vermögen hat, ggf. welche
Vermögensgegenstände sie besitzt, ob die Gesellschaft
noch Partei eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen
Rechtsstreits ist oder ob sonst noch eine Abwicklung stattfindet.
Nach Fristablauf ohne Widerspruch von Ihnen oder anderer
Seite wird die Gesellschaft gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Kistenmacher
Dipl.-Rechtspflegerin (FH)