Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
3 IN 185/15: In dem Insolvenzverfahren Marko
Liebold, geb. am 03.02.1958, Am Graben 2, 15537 Grünheide
(Mark), auch als Inhaber der "Stanztechnik-Liebold e.K.",
Industriestraße 31, 35684 Dillenburg (AG Wetzlar, HRA 7262),
wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der
Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer
die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und
dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss
die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 07.09.2023