Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 620/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRA 6916
eingetragenen medpro D GmbH & Co. KG, Jahnstraße 13,
58455 Witten, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftenden Gesellschafter Herrn Salaam Rube, Sydowstraße 23,
45731 Waltrop und Herrn Björn Schmitt, Im Knäppen 13,
45731 Waltrop
wird heute, am 25.09.2023, um 14:19 Uhr nach Vollzug der
Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eines möglichen Quotenanspruchs gegen Herrn
Salaam Rube aus dem Insolvenzverfahren 80 IN 45/17 beim AG Bochum
wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem.
§ 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben
wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des
Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem
Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem.
§§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11
Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung
müssen bei dem Amtsgericht Bochum schriftlich und in deutscher
Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt
werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei
Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum,
Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen
Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der
Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt
wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803)
eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Internetseite www.justiz.de
80 IN 620/16
Amtsgericht Bochum, 25.09.2023