Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN
51/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter
HRA 9659 eingetragenen AC Agrar GmbH & Co. KG, Hafenweg 15,
48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts
Münster unter HRB 14732 eingetragene AC Agrar Management GmbH,
Hafenweg 15, 48155 Münster, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Hubertus Heinrich Eing, Billerbecker
Straße31a, 48653 Coesfeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek, Neuer
Wall 63, 20354 Hamburg
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen
Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO)
entspricht, ist der 28.09.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt
bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss
eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der AC Agrar
GmbH, nach welchem der Geschäftsführer Herr Dr. Aniol
beziehungsweise die beteiligte D & O Versicherung zur Abgeltung
der ermittelten Ansprüche gemäß § 15b InsO von
430.976,63 EUR eine Zahlung von 73.600,00 EUR leisten., Wegen der
näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der
Gläubigerversammlung vom 07.09.2023 nebst Beschlussantrag
verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur
Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149
Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit
auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
73 IN 51/15
Amtsgericht Münster, 11.09.2023