Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
HRA 13627, NFT Dogtari KG , soll von Amts wegen
gemäß §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, 393 FamFG
gelöscht werden.
Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die
beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate
festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch
einlegen.
Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht -Registergericht-
Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg, schriftlich
in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes
abgegeben werden.
Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten
Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem
Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn
der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung.
Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen
Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch
gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen
und soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Internetseite www.justiz.de.