Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
70 IN 264/16: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der ÖCE Transport GmbH,
Siemensstr. 48, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 94063), vertr. d.:
Nurten Agbulut, Siemensstr. 48, 61130 Nidderau OT Heldenbergen,
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196
InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben
(§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der
17.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des
Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht
verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur
Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten
werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch
Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 08.07.2025