Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.07.2025
Sonstiges
09.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.07.2025
Sonstiges
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2016
Eröffnungen
25.10.2016
Sicherungsmaßnahmen
15.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.01.2015
Sicherungsmaßnahmen
24.11.2014
Sicherungsmaßnahmen
25.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.06.2012
Neueintragungen