Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der FFK Compositepellets Forst GmbH, Am Bahnhof 1 c,
03185 Peitz, wird der Schlussverteilung gemäß § 197
Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren
durchgeführt (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) und
bestimmt auf den 25.10.2023 mit folgender Tagesordnung: Erhebung
von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die
Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren
Gegenstände der Insolvenzmasse, gegebenenfalls Prüfung
von verspätet bereits angemeldeten Forderungen, Anhörung
der Gläubiger zur Einstellung des Verfahrens gemäß
§ 211 InsO. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung
des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen
Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Anträge zur
Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das
Schlussverzeichnis oder gegen die Einstellung des Verfahrens
gemäß § 211 InsO sind schriftlich bis zum
25.10.2023 (= Schlusstermin) vorzubringen und müssen am
Stichtag bei Gericht vorliegen.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei einer
Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt
716.496,06 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der
Insolvenzmasse beträgt 0,00 Euro. Mit dieser
Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189,
190 InsO.
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters
sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der
vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cottbus, den 25. August 2023
Az.: 63 IN 482/13