Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
10 IN 52/25: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Paint Xtreme GmbH, Industriestraße 18,
65529 Waldems (AG Wiesbaden , HRB 26322), vertr. d.: Lars Herzig,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt
auf
Dienstag, 29.07.2025, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Genehmigung des Abschlusses des zwischen dem
Insolvenzverwalter und Herrn Marc Kühne, mit Wirkung zum
01.05.2025 geschlossenen Kaufvertrags über den Verkauf der
materiellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin in dem
Ladengeschäft in der schivelbeiner Straße 5 in 10439
Berlin, für einen Kaufpreis von insgesamt 14.280,00 € .
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 26.06.2025