Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
3614 IN 1373/25
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
P&T Paper & Tea GmbH,
Schönhauser Allee 8, 10119 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Hubertus
Kläs und Tilman Städtler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister
Register-Nr.: HRB 139849
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege, Rohde, Luebbehuesen,
Pariser Platz 4 a, 10117 Berlin
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am
Amtsgericht John am 10.07.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
I.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten
Gelegenheit zur Stellungnahme zum Insolvenzplan bis zum 24. Juli
2025.
II.
Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter
Forderungen, Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechts
der Beteiligten sowie der anschließenden Abstimmung über
den Plan
( Erörterungs- und Abstimmungstermin ) wird anberaumt
auf den
Dienstag, 12.08.2025, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz
1, Amtsgericht Charlottenburg
III.
Dieser Beschluss gilt für die Insolvenzgläubiger,
die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten
Gläubiger, den Sachwalter, die Schuldnerin sowie die an ihr
beteiligten Personen, deren Anteils- und Mitgliedschaftsrechte in
den Plan einbezogen sind, als Ladung.
IV.
Gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die
Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich
oder zu Protokoll widersprochen hat,
2. gegen den Plan gestimmt hat sowie
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er
durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne
einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine
Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln
ausgeglichen werden kann.
V.
Der Planvorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des
Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin zu
ändern, über die noch in demselben Termin abgestimmt
werden kann.
VI.
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen und den gegebenenfalls
eingehenden Stellungnahmen ist in der Geschäftsstelle der Abt.
3614, Zi. 256 im obigen Dienstgebäude zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
VII.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine
Benachrichtigung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht -
10.07.2025