Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer
Straße 107, 03044 Cottbus hat das Insolvenzgericht am 21.
Juli 2025 beschlossen:
1. Für die Durchführung des Berichtstermins wird
das mündliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO. Es
wird die Gläubigerversammlung einberufen auf Dienstag, 23.
September 2025, 10:00 Uhr, Saal 021, Thiemstraße 130, 03048
Cottbus, mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über
a) die Person des Verwalters,
b) den Gläubigerausschuss,
c) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, §
100 InsO,
d) die Verwertung der Masse, §§ 149, 159 bis 163
InsO,
e) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung,
§ 271 InsO.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt
die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160
InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die
Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der zuständigen
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Es ist in allen
Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit
Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen
zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der
Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und
der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer
Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit
sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum
Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
21. Juli 2025, AZ: 63 IN 360/24