Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Verfahren zur Prüfung der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der
Mebaco Metallbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus
8969 CB), Drebkauer Straße 45, 03099 Kolkwitz-Klein Gaglow,
eingetragener Sitz: Klein Gaglow, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Jörg Müller,
Spreestraße 12 a, 03050 Cottbus ist heute, am 24.01.2024, um
07.48 Uhr
Rechtsanwalt Matthias Rönsch,
Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und
ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2
Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach
der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren
Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn
der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die
vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht
Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die
Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 343/23