Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN
29/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB
8506 eingetragenen Holtschlag Bau GmbH, Beckmannstr. 4, 46414
Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Wilhelm Holtschlag, Fürst-Salm-Str. 6, 46414 Rhede
Geschäftszweig: Betrieb einer Bauunternehmung,
Durchführung von Bauvorhaben u.a.
ist am 21.09.2023, um 14:10 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt
Holger Zbick, Marktplatz 2 - 4, 48712 Gescher bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
74 IN 29/23
Amtsgericht Münster, 21.09.2023