Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA
90465 eingetragenen Hamborger Veermaster GmbH & Co. KG,
Reeperbahn 162, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister
des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 65958 eingetragene Tammik
Beteiligungs GmbH, Reeperbahn 162, 20359 Hamburg, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Constantin Klan
ist am 13.02.2024, um 12:00 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt
Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz
3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
67b IN 23/24
Amtsgericht Hamburg, 13.02.2024