Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle
Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 1/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken
unter HRB 18843 eingetragenen PS Bickelmann GmbH, Bierbacher
Straße 30, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Yasemin Selvic,
Geschäftszweig: Die Arbeitnehmerüberlassung
ist am 29.01.2024, um 16:47 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt
Marc Herbert, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und
Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin
einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und
anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
116 IN 1/24
Amtsgericht Saarbrücken, 29.01.2024