Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 30/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA
15532 eingetragenen DS Lack & Reparatur Zentrum GmbH & Co.
KG, Kammeratsheide 51, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39844
eingetragene DS Lack & Reparatur Zentrum Verwaltungs GmbH,
Kammeratsheide 51, 33609 Bielefeld, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Dalibor Stanojkovic,
Mühlenstr. 18 , 33607 Bielefeld,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
heute, am 28.07.2025, um 19:19 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.01.2025 bei
Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt
Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
30.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden
aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund
des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden
(§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an
den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§
29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des
Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage
und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§
149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens
(§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen
sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab
dem 07.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld,
Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124
niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine
Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag
bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten
wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der
Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger
durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel
der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die
sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld,
Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher
Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann,
wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung
oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
43 IN 30/25
Bielefeld, 28.07.2025