Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
IN 168/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Großpietsch Electronic GmbH & Co. KG,
Dr.-Ludwig-Vierling-Straße 3, 96257 Redwitz, vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin Großpietsch
Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Großpietsch Dieter und
Großpietsch Volker
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 4496
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen der
Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am
Insolvenzverfahren zugelassen.
2. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert,
nachträgliche Forderungen gem. § 38 InsO sowie
nachrangige Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis
14.02.2024 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Manuela Wittmann
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach
Telefon: +49(9261)62200
Telefax: +49(9261)622020
Email: info@wittmann-rae.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung einer Forderung gem. § 39 InsO ist auf
den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
3. Die fristgemäß angemeldeten nachträglichen
bzw. nachrangigen Forderungen werden im schriftlichen Verfahren
geprüft. Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger
und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 06.03.2024, den
Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
geprüft.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.01.2024