Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2024
Sonstiges
14.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.01.2024
Sonstiges
02.01.2024
Sonstiges
07.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2022
Termine
01.04.2021
Termine
06.07.2020
Termine
01.09.2017
Eröffnungen
13.06.2017
Sicherungsmaßnahmen
13.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
26.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
08.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
24.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
31.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
15.01.2010 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008
30.01.2009
Berichtigungen
07.01.2009
Neueintragungen