Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
3 IN 107/21: In dem
Restschuldbefreiungsverfahren der Claudia Christine Corsten als
Inh. d.Fa. CaravanZentrum Allgäu Corsten e.K., geb. am
29.06.1982, Hauptstraße 44, 55592 Breitenheim,
Geschäftsanschrift: Aggensteinstr. 5, 87669 Rieden (AG
Kempten, HRA 8974),
ist der Schuldnerin Restschuldbefreiung erteilt worden.
Das Insolvenzverfahren und insbesondere das Amt der
Insolvenzverwalterin bleiben bestehen.
Das Vermögen, das die Schuldnerin nach dem Ablauf der
Abtretungsfrist am 08.04.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur
Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für
Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung der
Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse zurückgewährt
werden oder die auf Grund eines von der Insolvenzverwalterin
geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen
der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse gehören.
Die erteilte Restschuldbefreiung betrifft nur diejenigen
Gläubiger, die im Zeitpunkt der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38
InsO waren, dies auch dann, wenn sie nicht am Insolvenzverfahren
teilgenommen haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in §
302 InsO aufgeführten Forderungen.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 24.07.2025