Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 21511
eingetragenen Krüger Schweiß- und Industriebedarf GmbH,
Nikolas-Otto-Str. 7, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Ralf Krüger, Münchener
Allee 10, 59439 Holzwickede und Herrn Thomas König,
Steinkappen 31, 45470 Mülheim an der Ruhr
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hüls, Karl-Jürgen .., Westenhellweg
47, 44137 Dortmund
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2
InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.11.2023
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu
nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu
berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht
verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle,
Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
253 IN 50/20
Amtsgericht Dortmund, 23.10.2023