Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.04.2024
Löschungsankündigung
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2020
Eröffnungen
15.09.2020
Sicherungsmaßnahmen
28.11.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
03.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
22.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.11.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
06.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
02.10.2008
Neueintragungen