Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
35 IN 1080/03 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Märkische Backshops GmbH ; Leipziger Straße 2 ;
14641 Wustermark
werden die Vergütung und Auslagen des
Insolvenzverwalters
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt,
Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung €¬¬¬¬¬¬¬ X
Zuschlag € X
Auslagen € X
Umsatzsteuer € X
Endbetrag € X
Gründe
Der Insolvenzverwalter hat sein Amt seit dem X ausgeübt.
Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine
Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines
Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der
Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der
Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten
oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden.
Bei Beendigung der Verwaltung hat die Masse einen sicher zu
erwartenden Wert von € X. Unter Berücksichtigung der
Besonderheiten dieses Verfahrens ist die Berechnungsgrundlage mit X
€ zu bemessen. Der Regelsatz der Vergütung beträgt
demnach unter Berücksichtigung der Dauer des Verfahrens und in
der weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen entsprechend dem
Vortrag und der Berechnungen des Insolvenzverwalters in
sachgerechter Weise € X € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Aufgrund der umfangreichen und besonderen Belastungen des
Insolvenzverwalters in diesem Verfahren, wobei zu den Einzelheiten
auf den Antragsschriftsatz vom X verwiesen wird, ist diese
Regelvergütung in angemessener Weise entsprechend § 3
Abs. 1 InsVV um zusätzliche X %, mithin um X € netto zu
erhöhen.
Zuzüglich zum Betrag der Vergütung erhält der
Insolvenzverwalter die Umsatzsteuer von 19 % (§ 7 InsVV) und
pauschalierte Auslagen (§ 8 Abs. 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten
Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom X
verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle eingesehen werden.
Potsdam, den 29.07.2025