Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
71 IN 89/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
depocom GmbH, Ossenpadd 35, 25436 Uetersen, vertreten durch
die Geschäftsführerin Dina Annie Thomsen
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 5122
PI
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abschluss eines Vergleichs mit der
Geschäftsführerin
bezüglich der ermittelten
Geschäftsführerhaftungsansprüche gem §
15b Abs. 4 InsO in Höhe von € 548.279,68 sowie der
ermittelten Anfechtungsansprüche gem. § 135 Abs. 2 InsO
in Höhe von € 40.714,87 wie folgt:
- Einbehalt Forderungen der Nachfolgefirma Depocom Network
Solution € 31.071,61
- Abtretung Einkommensteuererstattung 2025 Dina Thomsen (wg.
Verluste aus Insolvenz) ca. € 33.000,00 unter Bedingung, dass
dieser Betrag der Insolvenzmasse spätestens im Juni 2026
zufließt.
- Abzahlung Darlehensforderung HypoVereinsbank Gesamtbetrag
ca. € 45.000,00
- Einmalzahlung zu Gunsten der Masse von
€ 10.000,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
28.07.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pinneberg,
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld erhoben werden oder
Amtsgericht Pinneberg, Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451
Quickborn, 1. OG, wo auch die Unterlagen zur Einsicht der
Verfahrensbeteiligten ausliegen.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 08.07.2025