Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen Friseur-Einkauf eG Zentralvertrieb Spremberg,
Dresdener Str. 26, 03130 Spremberg, ist zur Prüfung
nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche
Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird
Freitag, 6. Oktober 2023, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch,
mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss
spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem
Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die
Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße
130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach
der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren
Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn
der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die
Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann
schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 7. September 2023, Az.: 63 IN 71/18