Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jakob Menningen II GmbH, Hertzstr. 8, 03238 Massen, ist das Verfahren mit Beschluss vom 8. September 2023 gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Die Nachtragsverteilung wurde auf den Treuhänder übertragen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss auf Aufhebung des Verfahrens ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 8. September 2023, AZ: 63 IN 76/03