Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
36w IN 4639/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Webwerk Berlin GmbH, Schwedter Straße 34 a, 10435
Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg
Reinking
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister
Register-Nr.: HRB 68418
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung über die
Abgeltung der Anfechtungsansprüche sowie
gesellschaftsrechtlicher Forderungen mit dem
geschäftsführenden Alleingesellschafter der Schuldnerin
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
11.10.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht
Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht -
26.09.2023