Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
In dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen d.
Icon Hoch- und Ingenieurbau GmbH,
Komturstraße 18 a, 12099 Berlin,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr.
Hischam Fouad und Andreas Schmieg
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister
Register-Nr.: HRB 68546
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik, Brömmekamp Rechtsanwalts
GmbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin, Gz.:
16480-R24-0431
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hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am
Amtsgericht Bräutigam am 28.07.2025 beschlossen:
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1.
Die Bearbeitung des besonderen Prüfungstermins bleibt
der zuständigen Insolvenzrichterin vorbehalten.
2.
Termin zur Prüfung nachträglich gemeldeter
Forderungen ((besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO)
sowie Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und des
Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den
Insolvenzplan (Erörterungs-und Abstimmungstermin, § 235
InsO ) in der Fassung vom 24.06.2025 wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag
21.August 2025
13:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz
1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise::
2.1.
Gläubiger deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine
Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer
209, Etage 2, können die Forderungsanmeldungen eingesehen
werden.
2.2.
Der von der Schuldnerin vorgelegte Insolvenzplan in der
Fassung vom 24.06.2025 mit seinen Anlagen, die Stellungnahme des
Sachwalters sowie etwaig noch weitere eingehende Stellungnahmen zum
Insolvenzplan sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur
Einsicht der Beteiligten ausgelegt und können durch die
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
Zimmer 209, Etage 2, eingesehen werden, § 234 InsO.
2.3.
Die planvorlegende Schuldnerin ist berechtigt, einzelne
Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im
Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten
Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240
InsO.
2.4.
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche
Bestätigung des Plans ist gemäß § 253 Abs. 3 ,
Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer
- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich
oder zu Protokoll widersprochen,
- gegen dessen Annahme gestimmt hat, und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich
schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und
dass dieser Nachteil nicht durch die Zahlung aus den in § 251
Abs. 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann,
3.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die
Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten
Gläubiger, der Sachwalter sowie die Schuldnerin und die
Gesellschafterin der Schuldnerin geladen, § 235 Abs.3 InsO.
4.
Dieser Beschluss gilt als Ladung.
5.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs-und
Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan
abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis
oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die
einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige
Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten,
mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg- Insolvenzgericht-
29.07.2025