Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
IN 159/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kronacher Schlachthof Verwaltungs-GmbH, Weißenbrunner
Straße 22 a, 96317 Kronach, vertreten durch den
Geschäftsführer Fehn Daniel
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht
Register-Nr.: HRB 1940
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Ermächtigung der Insolvenzverwalterin
Rechtsstreite im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO nach
freiem Ermessen anhängig zu machen oder aufzunehmen, die
Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung
oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich
abzuschließen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
27.11.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg,
Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 20.09.2023