Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
1 IN 1941/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rhein-Neckar-Fernsehen GmbH, Dudenstraße 12, 68167
Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph David
Hubert Kühnl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 3453
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pabst Lorenz + Partner,
Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
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1. Die Prüfung der bis 20.11.2023 nachträglich
angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO)
Tabellenblattnummer 74 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.02.2024 der
Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu
widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht
wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein
unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen
oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden
kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der
Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch
weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen
werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht
erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 18.01.2024