Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
IN 429/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Martin Reisch GmbH Fahrzeugbau Hollenbach, Reischstraße
14, 86676 Ehekirchen-Hollenbach, vertreten durch den
Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht
Register-Nr.: HRB 101140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte,
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, Gz.: HE/PH
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2024 um
08.45 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert,
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.03.2024 bei dem
Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung
anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle
können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§
35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des
Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen im
Ganzen, ggf. auch an besonders Interessierte, oder ein Betrieb, das
Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand,
die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen
dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen
aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert
anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen
Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung
eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag
geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 29.04.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer
Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 29.04.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an
Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen
(§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung
schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser
besteht aus den Mitgliedern
|Karsten Luce, Rödl & Partner
Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491
Nürnberg
|Achim Zeller, Sparkasse Neuburg-Rain
Theresienstraße 186, 86633 Neuburg a.d.Donau
|Henrike Janke-Wiener, Agentur für Arbeit Ingolstadt
Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen,
beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach
§ 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.
10. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus
einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung
werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.11.2023 beim Insolvenzgericht Ingolstadt
eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.02.2024