Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
58 IN 137/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Triaz Group GmbH, Wöhlerstraße 4, 79108 Freiburg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Hupfer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 6821
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages der Schuldnerin wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubiger gemäß §§
276, 160 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2 Nr. 1 InsO zur freihändigen
Veräußerung des massezugehörigen 906/10.000
Miteigentumsanteil verbunden mit dem dazugehörigen
Sondereigentum an dem Grundstück Wöhlerstraße 1-3,
Freiburg (Grundbuch von Freiburg, Blatt Nr. 30137,
Teileigentumsgrundbuch, Flurstück 9302) zu einem Kaufpreis von
netto EUR 587.500,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO
durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich
13.08.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung
zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im
Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg erhoben
werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt
eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren
bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht -
23.07.2025