Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 122/24
16.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kombi-Fracht GmbH, Am Gewerbegebiet 30, 27243 Groß
Ippener (AG Oldenburg, HRB 141132), vertreten durch Michael
Henschel, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 6-8, 28279 Bremen
(Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Klaus
Klöker, Am Wall 199, 28195 Bremen,
wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner
Veröffentlichung im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen
sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht
zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 27.05.2025 in der berichtigten
Fassung vom 02.06.2025, durch den der Insolvenzplan vom 07.05.2025
bestätigt worden ist, rechtskräftig ist und der
Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen
Masseansprüche berichtigt hat, für die nicht
fälligen Masseansprüche ein Finanzplan vorliegt und sich
streitige Masseansprüche nicht ergeben, ist das
Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht