Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
7 IN 17/12: In dem Insolvenzverfahren über
das Vermögen der MS "FRESENA" Transcon
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, An der Kaje 1, 26931
Elsfleth (AG Oldenburg, HRA 100169), vertr. d.: 1. Transcon
Beteiligungsgesellschaft mbH, An der Kaje 1, 26931 Elsfleth,
(Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Steffen Elchlepp,
Weserstraße 7, 26931 Elsfleth, (Geschäftsführer),
1.2. Dipl.-Ing. Ralf Kölpin, Reeder-Wempe-Straße 8,
26931 Elsfleth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß
§ 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren
zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden
aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 07.03.2024 bei
dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, White
& Case Insolvenz GbR, Valentinskamp / EMPORIO 70, 20355
Hamburg, Tel.: 040-808 136 400, Fax: 040-808 136 250 schriftlich
unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren
über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des
§ 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang
hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu
bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen
Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2
InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht,
wird auf den 03.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die
angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der
Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst
Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordenham, 07.02.2024