Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 36/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB
9080 eingetragenen FTex Tönisvorst GmbH, Maysweg 9, 47918
Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Frank Baumgarten,
Hans-Böckler-Straße 179, 46242 Bottrop
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht
geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen
früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren
geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Geprüft wird/werden die Forderung/en lfd. Nr.: 41 bis 51
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen
Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
29.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798
Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt
auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
90 IN 36/18
Amtsgericht Krefeld, 29.01.2024