Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502
IN 62/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter
HRB 37874 eingetragenen Krups Consultants GmbH, Königsallee
27, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Rainer Meyer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
heute, am 06.10.2023, um 08:04 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner
Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
06.11.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem
Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund
des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden
(§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an
den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§
29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.11.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen zur Person des
Insolvenzverwalters.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 13.11.2023 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf,
Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine
Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag
bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten
wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der
Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger
durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem
Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach
der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung
werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner
das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2
InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes
erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch
dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung
oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
502 IN 62/23
Düsseldorf, 06.10.2023