Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN
11/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter
HRB 8574 eingetragenen WRW Westfälische Rohrwerke GmbH,
Kruppstraße 29, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Edmund Pilarski, Kruppstraße
29, 59227 Ahlen und Herrn Gerhard Auental, Kruppstraße 29,
59227 Ahlen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Boris Ober, Anna-Schneider-Steig 22, 50678
Köln
wird Termin für eine besondere
Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160 Abs. 2
Nr. 3 InsO), hier:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, zur
Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine dahingehende
vergleichsweise Einigung mit der DOW Deutschland
Anlagengesellschaft mbH abzuschließen, dass diese zur
Abgeltung sämtlicher Anfechtungsansprüche (242.115,62
€) einen Betrag von 100.0000,00 € an die Insolvenzmasse
zahlt
bestimmt auf
Freitag, 23.02.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr.
2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter
Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung
gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die
Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht
Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet
werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung
genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt
als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
86 IN 11/20
Amtsgericht Münster, 02.02.2024