Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN
106/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4659
eingetragenen Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH,
Industriestr. 27, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Dirk Maday, Industriestr. 29, 59192
Bergkamen
Geschäftszweig: Die Verarbeitung von Kunststoff- und
Stahlhalbzeugen zu Behältern, Rohrleitungssystemen,
Abluftanlagen, pp
ist am 26.01.2024, um 14:01 Uhr angeordnet worden
(§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3,
44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände
ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2
Nr. 3 InsO).
255 IN 106/23
Amtsgericht Dortmund, 26.01.2024