Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 410/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BauCon Bauplanung GmbH Dresden, Saalhausener Straße 7, 01159
Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 5620
vertreten durch den Geschäftsführer Arno
Hintersdorf
ergeht am 29.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den
Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO
zugestimmt.
2. Es wird für den Schlusstermin gemäß §
197 InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs.
2 Satz 1 InsO angeordnet.
3. Der auf den 27.05.2025 anberaumte Schlusstermin wird
aufgehoben, da die Verteilungsankündigung gem. § 188 InsO
nicht veröffentlicht wurde.
Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die
Beteiligten Gelegenheit,
bis zum
11.08.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem
Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu
berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare
Gegenstände der Insolvenzmasse
.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind
Forderungen in Höhe von 628.363,87 EUR. Zur Verteilung steht
eine Masse von ca. 112.118,18 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das
Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.