Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 655/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HeiterBlick GmbH, Niemeyerstraße 2-5, 04179 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 20836
vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Kermelk
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Flaskamp
- wurde am 01.07.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Sachwalter ist:
Herr Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße
20, 60323 Frankfurt am Main, Email geschäftlich:
akleinschmidt@whitecase.com Telefon geschäftlich: 069 36506998
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Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind
schriftlich bis zum 25.08.2025 bei dem Sachwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§
28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses
bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des
Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die
Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung
der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen
Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der
Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines
Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO -
insbesondere einer etwaigen gesamten oder teilweisen
Übertragung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin auf
einen Investor -, Anordnungen der Gläubiger zur
Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der
Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157
Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch,
24.09.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude
Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß §
160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 24.09.2025, 10:00
Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude
Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis
festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen
nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere
elektronische Übermittlungswege (§ 130a der
Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter
Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre
Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die
Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173
Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus
dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach
der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen
Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.