Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Offenbach am Main
23.01.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 460/18
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Türkoglu GmbH, Berliner Straße 117, 63500
Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 34572),
vertreten durch:
Gürbüz Türkoglu, JVA Euskirchen, Kölner
Straße 250, 53879 Euskirchen, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem
die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065
Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung
bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen
Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch
Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße
16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.