Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN
15/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB
1588 eingetragenen Ochtruper Textilveredelungs GmbH,
Gellenbeckstraße 6, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Volker Adrion, Gellenbeckstraße
6, 48607 Ochtrup
Sachw.:
wird die Vergütung für das Mitglied des
Gläubigerausschusses Veronica Bundschuh, Oststraße 2,
48145 Münster, abschließend wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Auf den festgesetzten Endbetrag sind bereits gewährte
Vorschusszahlungen bzw. zuvor festgesetzte Teilbeträge in
Höhe von insgesamt 4.874,25 EUR anzurechnen, so dass dem
Mitglied des Gläubigerausschusses noch ein Erstattungsanspruch
gegenüber der Masse in Höhe von 35,41 EUR zusteht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige
Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567
Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster
statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR
übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der
Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem
Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem
Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster
eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem
Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt
werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei
dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das
gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen
Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der
Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung.
Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den
Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet
werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach
näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über
das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S.
3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen
Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022
durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung
der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der
Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster,
Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.
81 IN 15/11
Amtsgericht Münster, 02.02.2024