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Ochtruper Textilveredelungs GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Ochtruper Textilveredelungs GmbH
Adresse:   Gellenbeckstr. 6
48607 Ochtrup
Landkreis:   Kreis Steinfurt
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2553 140
E-Mail: fashion.info@van-delden.com
Web: www.van-delden.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Steinfurt
HR-Nummer: HRB 1588

Firmendaten:

Gründung: 29.01.1982 (Neueintragung)
Kapital:   1.000.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
Branchentext:   Laut handelsregisterlichem Eintrag vom 06.06.2011 ist die Firma aufgelöst. Firma ist zahlungsunfähig, Insolvenzverfahren! Herstellung und Vertrieb von Fasern, Garnen, Geweben und anderen textilen Erzeugnissen sowie Abschluß aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Weberei, Färberei und...

Firmenzweck:

  Produktion, der Vertrieb und der Handel mit Fasern, Garnen, Geweben und Textilien aller Art. Die Gesellschaft kann somit Spinnereien, Webereien, Zwirnereien sowie Betriebe anderer Zweige der Textilindustrie betreiben. Sie kann mit eigenen und fremden Erzeugnissen handeln bzw. diese vertreiben. Die Gesellschaft kann alle Handlungen vornehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks angebracht sind. Die Gesellschaft kann andere Betriebe errichten und erwerben und sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsgegenstand in beliebiger Rechtsform beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführungstätigkeiten, die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Verwaltung von Grundstücken übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen und Vertretungen im In- und Ausland errichten.
Schlagwörter:   Spinnereien Zwirnereien Webereien Gewebe Fasern Garne Textilien Textilindustrie

NACE-Branchencodes:

17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Ochtruper Textilveredelungs GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Gellenbeckstr. 6 48607 Ochtrup, Landkreis Kreis Steinfurt, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 29.01.1982 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 28.02.2011 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Produktion, der Vertrieb und der Handel mit Fasern, Garnen, Geweben und Textilien aller Art. Die Gesellschaft kann somit Spinnereien, Webereien, Zwirnereien sowie Betriebe anderer Zweige der Textilindustrie betreiben. Sie kann mit eigenen und fremden Erzeugnissen handeln bzw. diese vertreiben. Die Gesellschaft kann alle Handlungen vornehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks angebracht sind. Die Gesellschaft kann andere Betriebe errichten und erwerben und sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsgegenstand in beliebiger Rechtsform beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführungstätigkeiten, die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Verwaltung von Grundstücken übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen und Vertretungen im In- und Ausland errichten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Ochtruper Textilveredelungs GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 15/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 1588 eingetragenen Ochtruper Textilveredelungs GmbH, Gellenbeckstraße 6, 48607 Ochtrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Volker Adrion, Gellenbeckstraße 6, 48607 Ochtrup

Sachw.:

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Veronica Bundschuh, Oststraße 2, 48145 Münster, abschließend wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Auf den festgesetzten Endbetrag sind bereits gewährte Vorschusszahlungen bzw. zuvor festgesetzte Teilbeträge in Höhe von insgesamt 4.874,25 EUR anzurechnen, so dass dem Mitglied des Gläubigerausschusses noch ein Erstattungsanspruch gegenüber der Masse in Höhe von 35,41 EUR zusteht.



Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.


81 IN 15/11
Amtsgericht Münster, 02.02.2024
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