Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.09.2023
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26.08.2022
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Sonstiges
02.04.2009
Eröffnungen
23.02.2009
Sicherungsmaßnahmen
12.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
28.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006